CDU Stadtverband Ratingen

Kommunale Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ab 01. August 2026

Gemeinsamer Antrag der FDP und CDU für den SchA, JHA, HAFA und RAT

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zum 1. August 2026 tritt das Gesetz zur Ganztagsförderung in den Klassen 1 -4 sukzessive in Kraft.

Zunächst ab dem Schuljahr 2026/27 für die Klasse 1; in den kommenden Jahren wächst der Rechtsanspruch ab Klasse 1 auf. Dies stellt eine große Herausforderung für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe und schließlich auch für den Schulträger dar, die diesen Rechtsanspruch umsetzen müssen.

Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass der vom Bund gesetzte Rechtsanspruch bis zum heutigen Tage keine rechtsverbindliche Ausgestaltung in Nordrhein-Westfalen gefunden hat. Weder ist die Finanzierung der Ganztagsbetreuung geregelt, noch sind gesetzlich verbindliche Mindestanforderungen an Raumbedarfe, Ausstattungsanforderung, Quantität und Qualität des zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler einzusetzenden Personals bundes- oder landesseitig gesetzt. Demnach ist festzustellen, dass die Städte und Gemeinden mit der Umsetzung des vom Bund beschlossenen Rechtsanspruchs allein gelassen werden.

Klar ist bereits, dass dieser Rechtsanspruch werktäglich 8 Stunden (incl. Unterrichtszeit) umfasst, sich allerdings auch teilweise auf die Schulferien erstreckt.

Allein diese Rahmenbedingungen zeigen, dass die Stadt Ratingen vor erheblichen inhaltlichen, räumlichen und personellen Herausforderungen steht, die auch gravierende finanzielle Auswirkungen haben werden. Wie schon im Schulentwicklungsplan angekündigt, muss ein Konzept in Verbindung mit den Maßnahmenträgern baldmöglichst vorgelegt werden, um sukzessive die notwendigen Maßnahmen zur Realisierung des Rechtsanspruchs umsetzen zu können.

Mit Verabschiedung der Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen 2023-2027 (Vorlage 56/2023) haben Rat und Verwaltung bereits drei Prioritäten gesetzt: die Erweiterung der Wilhelm-Busch-Schule in Hösel, der Neubau der Heinrich-Schmitz-Schule in Lintorf sowie die Erweiterung der Suitbertusschule in Mitte beinhalten gravierende Veränderungen sowohl mit Blick auf den Schulraum, als zugleich auch für die Kapazitäten im Offenen Ganztag. Zwischenzeitlich sind auch an der Erich-Kästner-Schule Vorbereitungen für Erweiterungen und Veränderungen begonnen worden.

Darum wissend, dass bereits die o.g. Prioritäten durch den Rat definiert wurden, diese erhebliche finanzielle, organisatorische und personelle Kapazitäten binden und ein vollständiger Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz für alle Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter erst ab 2029 besteht, beantragen wir:

  1. Die Verwaltung legt bis zum Beginn der Herbstferien 2024 ein Konzept zur Erfüllung des Rechtsanspruches aus dem Ganztagsförderungsgesetz vor.
  2. Darin wird dargestellt, welche Maßnahmenträger zur Umsetzung vorgesehen sind und wie die organisatorische Struktur vorgesehen ist.
  3. Welche inhaltlichen Angebote sind vorgesehen?
  4. Welche räumlichen Maßnahmen sind vorgesehen; insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Vergleich zum OGS-Angebot eine längere Verweildauer in der Schule anzunehmen ist mit einem größeren Angebot an Räumlichkeiten (z.B. Spielraum, Teamraum etc.)
  5. Welche personellen Maßnahmen sind notwendig für die Sicherstellung des Unterrichts wie auch bei den außerunterrichtlichen Angeboten?
  6. Welche finanziellen Auswirkungen hat dies für die Stadt?